Ausstellungsbedingungen DUZI 2009
| § 1 Mit der schriftlichen
Anmeldung erkennt der Aussteller die Ausstellungsbedingungen in ihrem vollen
Umfang an. § 2 Die Standgebühr wird am 15.08.2009 in Rechnung gestellt und ist innerhalb 10 Tagen zu zahlen - ohne Abzug. § 3 Anmeldeschluss ist der 01.08.2009 § 4 Ausgestellt werden dürfen: Figuren, Spiele, Modellbau und sämtliche Zubehörartikel dieser Brachen. § 5 Artikel und Darstellungen die Gewalt oder die NS-Zeit verherrlichen sind ausgeschlossen. § 6 Sollte die Veranstaltung aus nicht vom Veranstalter zu vertretenen Gründen nicht stattfinden, ist er berechtigt 25 % der Standgebühren einzubehalten. Sollten höhere Gewalt oder behördliche Anordnung zur Schließung der Veranstaltung führen, bleibt die Verpflichtung zur Zahlung der vollen Standgebühren bestehen. § 7 Bis zum Datum des Anmeldeschluss ist jederzeit ein Rücktritt möglich. Nach Anmeldeschluss bleiben die gesamten Beteiligungskosten zahlbar, auch wenn der Aussteller an der Beschickung des Standes verhindert sein sollte. § 8 Die Standverteilung erfolgt durch die Ausstellungsleitung. Besondere Wünsche werden nach Möglichkeit berücksichtigt. Für die Gestaltung des Standes ist der Aussteller selbst verantwortlich. § 9 Die Aussteller erhalten bis zu einer Standgröße von 3 m - 2 Ausstellerausweise, für jede weiteren 2 m - 1 Ausweis. Zusätzliche Ausweise kosten Euro 2,52- (zzgl. MwSt.). § 10 Untervermietung oder Überlassung des Standes an dritte ist nur nach Genehmigung der Ausstellungsleitung gestattet. § 11 Standgebühren werden für Verkaufsflächen erhoben und betragen pro Meter Euro 37,- (zzgl. MwSt.). Private Aussteller und Vereine erhalten kostenlos reine Ausstellungsflächen. Pro Stand wird eine Kaution von Euro 20,- erhoben, die bei ordnungsgemäßem Verlassen direkt vor Ort zurückerstattet wird. § 12 Die Stände müssen während der täglichen Öffnungszeiten mit den angemeldeten Gegenständen und personell besetzt sein: Samstag von 10°°-18°°, Sonntag von 10°°-17°° Uhr. § 13 Termin für den Aufbau ist der 9.10. in der Zeit von 16°°-20°° Uhr und 10.10. von 8°° bis 9:30. Stände die bis 9:30 Uhr nicht bestückt sind, gelten als abgesagt und können vom Veranstalter weitergegeben werden. Der Abbau beginnt am 11.10.2009 um 17.00 Uhr. § 14 Die Stände sind vom Aussteller sauber zu verlassen. § 15 Der Veranstalter sorgt für die allgemeine Beleuchtung. Stromanschlüsse 220 V können gelegt werden. Der Preis pro Anschluss beträgt Euro 10,- (zzgl. MwSt). § 16 Die Ausstellungsleitung übernimmt keinerlei Haftung für Schäden, die Personen oder Sachen, auch Ausstellungsgegenstände während des Aufenthaltes oder der Unterbringung auf dem Ausstellungsgelände erleiden. § 17 Das Ausstellungsgebäude wird des Nachts überwacht. § 18 Bauliche Veränderungen an den Räumlichkeiten, bzw. der Einrichtung des Ausstellungsgebäudes sind nicht gestattet. Für entstehende Schäden haftet der Verursacher. § 19 Im Ausstellungsgebäude übt die Ausstellungsleitung das Hausrecht aus. § 20 Mündliche Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. § 21 Gerichtsstand und Erfüllungsort ist in jedem Falle Duisburg. |
Austellungsbedingungen
2009 als PDF
Anmeldungsformular 2009 als PDF
Der Weg zur DUZI:
A3 Abfahrt Wesel in Richtung Wesel. In Wesel der Beschilderung Niederrheinhalle
folgen.
Vom Bahnhof Wesel: Die Straße vor den Bahnhof links entlanggehen, erste
Straße links (nicht direkt am Bahnhof) und am Kreisverkehr rechts.